Der automatische Vollzug
Neben individuellen Briefen besteht die Korrespondenz des Notariates vor allem aus Standardschreiben an Beteiligte und Behörden. Mit der Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs wird die Korrespondenz mit den Behörden zunehmend über das Internet abgewickelt.
Der automatische Vollzug aus dem Verfügungsbogen erledigt diese aufwändigen Arbeiten schnell und sicher.



